Berliner Forum

Die Ukraine, Europa und Deutschland
   

Herwig Roggemann
Die Ukraine, Europa und Deutschland                                                            

 

In dem bald einen Jahr seit Erscheinen der folgenden kritischen Überlegungen zum Ukraine-Konflikt ist dieser zum Ukraine-Krieg geworden. Schlimmste Befürchtungen über die Wirkungen einer einmal in Gang gesetzten Konfrontations- und sodann Gewaltspirale haben sich bestätigt. Die Hauptakteure, der neu gewählte ukrainische Staatspräsident Poroschenko und Ministerpräsident Jazenjuk auf der einen und der russische Staatspräsident Putin und seine Regierung mit den ostukrainischen Separatisten auf der anderen Seite wirken inzwischen eher wie von unrealistischen Erwartungen, Enttäuschungen und altem Freund-Feind-Denken Getriebene als verantwortungsvoll und kompromißbereit handelnde Interessenpolitiker.

Die eigentlichen Ursachen des Konflikts haben nicht sie, sondern die EU und die USA mit ihrer unbegrenzten und daher unverantwortliichen Osterweiterungspolitik der EU und der NATO ohne und gegen die Interessen Rußlands gesetzt. EU und NATO haben mit dieser exzessiven Erweiterungspolitik am Ende eine exzessive Gewaltreaktion der russischen Führung vervorgerufen. Die EU geht überdies durch den Assoziierungsvertrag mit der Ukraine von 2014 über ihre finanziellen und politischen Kapazitäten und damit letztlich auch über ihren vertraglichen Rechtsrahmen weit hinaus. Zusammen mit dem wieder auflebenden, ungleich kleineren Griechenland-Finanzierungskonflikt kann ein fortdauernder - durch amerikanische Waffenlieferungen weiter angeheizter - Ukraine- und Rußlandkonflikt daher zur Existenzfrage zunächst für ihre Gemeinschaftswährung und sodann für die EU selbst werden.

Der Ukraine-Konflikt ist ein Lehrstück: Wie unrealistische Politik gegenüber Osteuropa und Russland in politische und militärische Konflikte führen kann, die man in Europa längst überwunden glaubte. Die EU steht vor einem Scherbenhaufen ihrer Russlandpolitik. Aber auch Russland hat sich mit seinem Griff nach der Krim gefährlich weit vorgewagt und viel zu verlieren. Nicht Strafmaßnahmen und Isolation sondern mehr und bessere Kommunikation sind gefordert.

 
Bei nüchterner Betrachtung sind Zweifel an der Assoziierungspolitik der EU angebracht. Die Ukraine ist infolge ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ethnischen Situation außer Stande, in absehbarer Zeit die Bedingungen für einen EU-Beitritt zu erfüllen.

Das gilt auch für die hohen Reformanforderungen des Assoziierungsabkommens mit baldiger Marktöffnung. Erreichbar wären diese Ziele nur mit vorangehender Kapitalhilfe in zweistelliger Milliardenhöhe. Und zwar nicht als Einmalzahlung sondern über Jahre hinweg. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit pro Kopf liegt in der Ukraine unter der von EU-Schlusslicht Bulgarien und beträgt nur ein Drittel der von Kroatien.

Nicht geringer sind die Probleme der mit Assoziierung und Marktöffnung verbundenen Umgestaltung der Rechts- und Verwaltungsordnung. Bis zu zehn Jahren dauerten die Verhandlungen mit wesentlich kleineren, weiter entwickelten Beitrittskandidaten wie Portugal, Spanien, Österreich und jüngst Kroatien. Die Ukraine zu einem wettbewerbsfähigen Partner zu machen, ist ungleich aufwendiger, die in Aussicht gestellte EU-Wirtschaftshilfe von 15 Millairden Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Auch die EU und ihre Währung sind von dauerhafter Konsolidierung weit entfernt. England bereitet ein Referendum über den EU-Austritt vor. Premier David Cameron fordert die Rückführung wesentlicher Entscheidungskompetenzen in die Mitgliedsstaaten und das Ende jeder Integrationspolitik. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt das mit Recht ab. Bei den anstehenden EU-Wahlen ist mit einer starken Zunahme nationalistischer Integrationsgegner im Europäischen Parlament zu rechnen. Euro-Stabilisierung und die Bewältigung der Schuldenkrise verlangen aber die weitergehende Integration der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik.
 
Für eine Erweiterungspolitik in diesen Dimensionen fehlen der EU die finanziellen Voraussetzungen und im Rahmen des geltenden Europäischen Vertragswerks von Lissabon auch das politische und rechtliche Mandat. Die EU-Organe überschreiten ihre Kompetenzen, wenn sie die Erreichung des primären Vertragsziels, nämlich der für die EU und ihre Währung überlebenswichtigen Schaffung einer „immer engeren Union“, durch immer neue Erweiterungsmaßnahmen unmöglich machen. Erfolgversprechender wären Formen privilegierter Partnerschaft mit geringeren Integrationsanforderungen ohne schnelle Marktöffnung.

Ein Fehler war auch der Versuch, Russland und seine legitimen Interessen im EU-Annäherungsprozess der Ukraine schlicht zu ignorieren und von allen Vorgesprächen auszuschließen. Russland und die Ukraine sind durch eine lange gemeinsame Geschichte kulturell, wirtschaftlich und ethnisch miteinander verflochten. Zu der dramatischen Zuspitzung wäre es ohne die verfehlte „Ostpolitik“ der EU als Machtpolitik ohne Mandat und gegen Russland nicht gekommen. Ein Anschluss der Krim stand bis dahin nicht auf Putins Agenda. Das änderte sich erst, als mit der EU-Assoziierung auch eine spätere Nato-Mitgliedschaft näher rückte.
 
Den russischen Minderheiten in der Ukraine stehen alle anerkannten Minderheitenrechte gegenüber der neuen Staatsgewalt zu. Die russischen Minderheiten in den baltischen Staaten, vor allem in Lettland, haben diese Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der richtungweisenden Slivenko-Entscheidung von 2003 durchgesetzt.
Die gleichen Rechte stehen auch der ukrainischen Minderheit auf der Krim zu. Jedes gewaltsame Vorgehen wie auch die Androhung von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung vonseiten eines der beteiligten Staaten, insbesondere von russischer Seite gegenüber den nichtrussischen Einwohnern der Krim, stellt eine Verletzung internationalen Rechts dar. Die umfassenden Garantien des kroatischen Minderheitengesetzes von 1991, die von der EU zur Bedingung für die 1992 erfolgte internationale Anerkennung Kroatiens gemacht wurden, können als Richtschnur für die minderheitenrechtliche Lösung des Krimkonfliktes dienen.
Für die internationale Anerkennung von Sezessionsvorgängen gibt es vergleichbare Präzedenzfälle. Die ukrainische Verfassung verleiht der Autonomen Republik Krim eine staatsähnliche Stellung mit Parlament, Regierung und Ministerpräsident, jedoch wie im Fall Kosovo kein Austrittsrecht. Auf die internationale Anerkennung dieser einstigen Autonomen Provinz im serbischen Staatsverband kann sich Wladimir Putin daher berufen. Kosovo war nach 1990 der serbischen Exekutive unmittelbar unterstellt. In einem Referendum stimmten 99 Prozent für einen souveränen Staat und. 1991 proklamierte ein Untergrundparlament die Unabhängigkeit Kosovos. Aus serbischer Sicht verstieß dieses Vorgehen gegen Verfassung und internationales Recht. Dennoch haben Inzwischen 107 der 193 UN-Mitgliedsstaaten und 24 der 28 EU-Mitgliedsstaaten Kosovo völkerrechtlich anerkannt.
Die Ironie der Geschichte ist, dass Russland, das sich zur Rechtfertigung seines Vorgehens auf der Krim auf das Beispiel Kosovo beruft, diesem wegen der traditionellen russisch-serbischen Freundschaft bis heute seine Anerkennung versagt.
 
Vollends inakzeptabel ist es, einen Vergleich mit Hitler zu ziehen
Das Krim-Referendum steht ebenso auf den Prüfstand des Rechts wie die die gewalttätigen Protestdemonstrationen auf dem Kiewer Maidan, die den Sturz der Regierung, die Flucht des Staatspräsidenten und die Einsetzung einer Übergangsregierung erzwangen. Die nachgeholte Legitimation dieses revolutionären Akts soll durch Neuwahlen erfolgen. In beiden Fällen geht es um das umstrittene Verhältnis von Recht und Revolution. Sieht man in revolutionärer Volkswillensbildung auf dem Maidan einen originären Rechtfertigungsgrund für den Bruch formal geltenden Rechts, so wird man das dem Referendum und seinen Folgen auf der Krim nicht grundsätzlich absprechen können. Auch wenn die Begleitumstände verschieden waren.
 
Putin ist kein Demokrat und Russland ist keine Demokratie im Sinne der Standards des europäischen Rechtsraums. Die Liste von Staats wegen in Russland begangener oder tolerierter Menschenrechtsverletzungen ist lang. Doch stellt sich der heutige russische Präsident anders als frühere Kremlherren dem Votum der Wähler mehrerer Parteien, sieht sich mit einer kritischen Presse konfrontiert, ist für Entscheidungen auf die Mehrheitsbeschlüsse der parlamentarischen und regionalen Vertretungskörperschaften Staatsduma und Föderationsrat angewiesen. Und die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und präsidialen Erlassen prüft ein Verfassungsgericht der Föderation. Unter den Bedingungen eines Landes mit nicht einmal 25-jähriger und damit der kürzesten Demokratiegeschichte in Europa sind das Fortschritte. Diesem Präsidenten und seinem Land ständig Ihre Demokratiedefizite vorzuhalten, ist nicht angemessen. Vollends inakzeptabel ist es, zumal vonseiten eines deutschen Politikers im Jahre 2014, einen Vergleich mit Hitler zu ziehen.
Auch im Ukrainekonflikt ist die Erfolgsmaxime des Friedensnobelpreisträgers Willy Brandt aktuell: Wandel durch Annäherung. Die deutsch-russische Zusammenarbeit war eine wesentliche Voraussetzung für die Wiedergewinnung der Deutschen Einheit. Wenige Politiker wissen den Wert kooperativer Russlandpolitik für Deutschland daher besser einzuschätzen als der Kanzler der Deutschen Einheit. Helmut Kohl warnte eindringlich vor einer Beschädigung der deutsch-russischen Beziehungen.
 
Der strategische Partner Deutschlands in Osteuropa ist nicht die Ukraine sondern Russland. Deutschland wäre als drittgrößter Handelspartner Russlands mit einem Außenhandelsumsatz von rund 75 Milliarden Dollar ein Hauptverlierer bei sinnlosen Sanktionen. Welche Chancen das Russland Putins schon heute der deutsch-russischen Zusammenarbeit bietet, führt der alljährliche Petersburger Dialog vor. Diesen Weg weiter zu gehen, wird im Gedenkjahr 2014 zu einer Herausforderung für die Bundesregierung. Die russischen Inschriften, mit Brandschutt vor 69 Jahren in Berlin an die Reichstagswände geschrieben und immer noch gut lesbar, erinnern daran.
 
Ein Ausweg aus dem Ukrainekonflikt in eine erneuerte europäische Friedensordnung unter Einschluß Rußlands ist nicht leicht zu finden und auf diesem Wege zum Ziel zu gelangen erfordert einen langen Atem. Sowohl in der Ukraine (Majdan Gedenkfeiern, Stjepan Bandera Gedenken) als auch in Rußland haben nationalistische und militaristische Strömungen starken Auftrieb erhalten. Militärdoktrinen der NATO und Rußlands, wahrscheinlich auch der Bundesrepublik Deutschland, werden erneut im Lichte alter Ost-West-Konfrontation definiert. Die wirtschaftliche Lage Rußlands und damit auch die Chancen seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung haben sich erheblich verschlechtert (Kapitalflucht, Ölpreisverfall, Sanktionsfolgen, politische Isolierung). Die wirtschaftliche Lage der Ukraine in noch wesentlich schlechter. Das Land steht vor dem wirtgschaftlichen Zusammenbruch. Die Ukraine zu stabilisieren und aus dem Land einen wettbewerbsfähigen europäischen Partner zu machen oder es gar "in den Europäischen Markt zu integrieren" bedürfte es europäischer und internationaler Finanzhilfen in der Größenordnung der "Griechenland-Hilfspakete". Dies zeigt: Die EU ist mit dem Ukraine-Assoziierungsvertrag von 2014 über ihre finanziellen Leistungsgrenzen und ihr politisches Mandat weit hinausgegangen. Nachverhandlungen, Korrektur des Zeitrahmens und flankierende Vertragsvereinbarungen unter vollem Einschluß Rußlands erweisen sich als notwendig. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer politischen Neuordnung der Ukraine durch eine Verfassungsreform, die den Rechtsstatus des Donbass und die Rechtslage der (ehemaligen) Autonomen Republik Krim innerhalb der Russischen Föderation und im Verhältnis zur Ukraine einschließlich internationaler Rechtsgarantien für die nichtrussischen Minderheiten regelt.
In diesem Normalisierungsprozeß werden (stillschweigende) Fehleranalyse und Kompromißbereitschaft aller Beteiligten erforderlich, nicht nur der russischen und der ukrainischen Regierungen und ihrer Präsidenten sondern vor allem auch aufseiten der EU und der NATO. Ohne Korrektur der verfehlten Osterweiterungspolitik von EU und NATO und ohne institutionelle Einbeziehung Rußlands wird dauerhafter Friede in Osteuropa nicht zu haben sein.   
 
(Teile dieses Textes wurden erstmals veröffentlicht in: Tagesspiegel online v. 3. 4. 2014, abrufbar auch unter: www.tagesspiegel.de/Meinung/krim-krise-die-ukraine-europa-und-deutschland)
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